Zum Inhalt springen
>_<
AI EngineeringWiki

Verbotene AI-Praktiken

Compliance · 4 min · Stand: Feb 2026

Achtung: Seit 2. Februar 2025 in Kraft

Article 5 des EU AI Act verbietet bestimmte KI-Praktiken absolut. Keine Abwägung, keine Ausnahmen — absolute Verbote mit Strafen bis zu €35 Mio.

Verbotene AI-Praktiken nach Art. 5 EU AI Act
Art. 5 EU AI Act: Die 6 verbotenen KI-Praktiken auf einen Blick

Die 6 verbotenen Praktiken

1. Subversive Manipulation (Art. 5(1)(a))

Was verboten ist: KI-Systeme, die Menschen durch "subliminale Techniken" oder bewusste Täuschung zu schädlichen Entscheidungen bringen.

Beispiel: Ein KI-Tool, dasimpulsives Kaufverhalten durch versteckte Trigger manipuliert.

2. Social Scoring (Art. 5(1)(b))

Was verboten ist: KI-Systeme, die Personen basierend auf ihrem sozialen Verhalten oder nicht rechtlich begründeten Kriterien bewerten.

Beispiel: Ein System, das Bonität basierend auf Social-Media-Aktivität bewertet.

3. Biometrische Kategorisierung (Art. 5(1)(c))

Was verboten ist: Nutzung biometrischer Daten zur Kategorisierung von Personen in Echtzeit an öffentlichen Orten.

Beispiel: Gesichtserkennung in Echtzeit auf öffentlichen Plätzen zur Erkennung von "auffälligem Verhalten".

4. Emotion Recognition im Arbeitskontext (Art. 5(1)(d))

Was verboten ist: KI-Systeme zur Erkennung von Emotionen am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen.

Beispiel: Webcam-Analyse während Bewerbungsgespräche zur Bewertung von "Vertrauen" oder "Nervosität".

5. Ungezielte Gesichtsdaten-Sammlung (Art. 5(1)(e))

Was verboten ist: Erstellen oder Erweitern von Datenbanken durch ungezieltes Sammeln von Gesichtsbildern aus dem Internet.

Beispiel: Scraping von Social-Media-Profilen zur Erstellung von Face-Recognition-Datenbanken.

6. Behördliche Social Scoring Systeme (Art. 5(1)(f))

Was verboten ist: KI-Systeme von Behörden, die Bürger basierend auf sozialem Verhalten risiko-bewerten.

Beispiel: Automatisierte Entscheidungen über Sozialleistungen basierend auf "Risiko-Scores".

Ausnahmen

Bestimmte biometrische Anwendungen sind erlaubt:

  • Gesichtserkennung für Strafverfolgung (mit Genehmigung)
  • Notfall-Suchen (Vermisste, Terrorismus)
  • Medizinische Anwendungen
  • Sicherheit kritischer Infrastruktur

Was Unternehmen jetzt tun müssen

  1. Alle KI-Systeme auf verbotene Praktiken prüfen
  2. Dokumentation vorhandener Systeme aktualisieren
  3. Verträge mit KI-Anbietern prüfen
  4. Interne Richtlinien für erlaubte KI-Nutzung erstellen

Prüfe dein System

# Checkliste: Ist dein System verboten?

## Frage 1: Manipuliert das System Menschen?
→subliminale Techniken, versteckte Trigger
→ VERBOTEN wenn JA

## Frage 2: Bewertet das System Personen nach sozialem Verhalten?
→ Social Scoring, Bonität aus Social Media
→ VERBOTEN wenn JA

## Frage 3: Nutzt das System biometrische Daten in Echtzeit?
→ Gesichtserkennung auf öffentlichen Plätzen
→ VERBOTEN wenn JA (Ausnahmen s.o.)

## Frage 4: Erkennt das System Emotionen am Arbeitsplatz?
→ Webcam-Analyse, Stimmungsanalyse
→ VERBOTEN wenn JA

## Frage 5: Sammelt das System ungezielt Gesichtsbilder?
→ Scraping aus dem Internet
→ VERBOTEN wenn JA

Quellen

Weiterführende Artikel: EU AI Act · EU AI Act Checkliste · DSGVO Grundlagen

Für die Umsetzung gibt es Ressourcen auf ai-engineering.at.

Verwandte Artikel

War dieser Artikel hilfreich?

Weiter im Lernpfad

Der Lernpfad bringt diese Artikel in eine Reihenfolge, und der Hub führt die Bausteine, die wir im eigenen Betrieb geprüft haben.

Warum AI Engineering
  • Lokal und selbst gehostet
  • Dokumentiert und prüfbar
  • Aus eigenem Betrieb
  • Made in Austria
Kein Ersatz für Rechtsberatung.