KI-Kompetenz nach Art. 4 EU AI Act
Compliance · 12 min · Stand: 21. August 2026
ACHTUNG: Art. 4 KI-Kompetenz gilt seit 2. Februar 2025! Die Pflicht zur KI-Kompetenz ist keine zukünftige Deadline — sie ist bereits in Kraft, und der Digital Omnibus vom Juni 2026 hat daran nichts geändert. Unternehmen, die KI-Systeme einsetzen, müssen jetzt sicherstellen, dass ihre Mitarbeitenden über ausreichende KI-Kompetenz verfügen. Es gibt keine Einheitszertifizierung, keine Pflicht zu einem AI Officer und keine One-size-fits-all-Schulung. Die Überwachung und Durchsetzung durch die nationalen Marktaufsichtsbehörden läuft seit 2. August 2026; Sanktionen für Art.-4-Verstöße richten sich nach nationalem Recht (Art. 99 Abs. 1) — Details im Abschnitt „Was droht bei Nichteinhaltung?“ unten.
Digital Omnibus (Juni 2026): Was sich geändert hat — und was nicht
Am 16. Juni 2026 hat das Europäische Parlament die Änderungen am EU AI Act aus dem „Digital Omnibus on AI“ in erster Lesung gebilligt (423 Ja-Stimmen, 57 Nein, 174 Enthaltungen). Das Paket geht auf den Kommissionsvorschlag vom 19. November 2025 zurück. Der Rechtsakt ist inzwischen in Kraft: Die Verordnung (EU) 2026/1744 vom 8. Juli 2026 wurde am24. Juli 2026 im EU-Amtsblatt veröffentlicht (ABl. L, 2026/1744; CELEX 32026R1744) und ist am 27. Juli 2026in Kraft getreten — also vor dem 2. August 2026. Geprüft an EUR-Lex am 21.08.2026.
| Regelung | Vor Omnibus | Nach Omnibus |
|---|---|---|
| Art. 4 KI-Kompetenz | Gilt seit 02.02.2025 | UNVERÄNDERT — gilt weiter |
| Art. 5 Verbote | Gilt seit 02.02.2025 | UNVERÄNDERT — gilt weiter |
| Hochrisiko-Pflichten (eigenständige Systeme, Anhang III) | 02.08.2026 | 02.12.2027 |
| Hochrisiko-Pflichten (eingebettet in regulierte Produkte) | 02.08.2027 | 02.08.2028 |
| Maschinenlesbare Kennzeichnung KI-generierter Inhalte | 02.08.2026 | 02.12.2026 (für vor dem 02.08.2026 in Verkehr gebrachte Systeme) |
| Neu: Verbot von „Nudifier“-Apps / KI-generiertem Missbrauchsmaterial | — | Übergangsfrist bis 02.12.2026 |
Kernbotschaft für KMUs: Der Digital Omnibus verschiebt Hochrisiko-Fristen — er ist keine Entwarnung für Art. 4. Die KI-Kompetenz-Pflicht gilt unverändert seit Februar 2025, und die Aufsicht durch die nationalen Marktaufsichtsbehörden läuft seit dem 2. August 2026.
Was ist Art. 4?
Artikel 4 des EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) verpflichtet alle Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, sicherzustellen, dass ihr Personal über ein ausreichendes Mass an KI-Kompetenz verfügt. Das gilt unabhängig von der Risikoklasse des KI-Systems — also auch für Minimal-Risk-Anwendungen wie Chatbots oder Empfehlungssysteme.
Art. 4 im Wortlaut (Kernaussage)
“Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ergreifen Maßnahmen, um nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, über ein ausreichendes Mass an KI-Kompetenz verfügen, wobei ihre technischen Kenntnisse, ihre Erfahrung, ihre Ausbildung und Schulung sowie der Kontext, in dem die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, [...] zu berücksichtigen sind.”

Wer ist betroffen?
| Rolle | Beispiele | Betroffen? |
|---|---|---|
| KI-Anbieter | Software-Hersteller, SaaS mit KI-Features | Ja |
| KI-Betreiber (Deployer) | Jedes Unternehmen das KI-Tools nutzt | Ja |
| Mitarbeitende | Alle die KI-Systeme bedienen oder damit arbeiten | Ja |
| Endnutzer (Privatpersonen) | Private ChatGPT-Nutzung | Nein |
In Österreich sind schätzungsweise 400.000 Unternehmen betroffen — jedes KMU, das ChatGPT, Copilot, KI-gestützte Buchhaltung oder andere KI-Tools einsetzt. In Deutschland und der Schweiz gilt das entsprechend für alle Firmen im EU/EWR-Raum.


Was muss geschult werden?
Der EU AI Act definiert keine fixen Lehrpläne, aber aus dem Gesetzestext und den Erwägungsgründen lassen sich folgende Kompetenzbereiche ableiten:
1. Grundverständnis KI
- Was ist künstliche Intelligenz, was kann sie, was nicht
- Unterschied zwischen regelbasierten Systemen und Machine Learning
- Grundbegriffe: Modell, Training, Inference, Halluzination
2. Risiken und Limitationen
- Bias und Diskriminierung in KI-Ausgaben
- Halluzinationen und fehlerhafte Outputs
- Datenschutz-Risiken bei Cloud-KI (Drittlandtransfer)
- Manipulationsrisiken (Prompt Injection)
3. Rechtlicher Rahmen
- EU AI Act Risikoklassen (Verboten, Hoch, Mittel, Minimal)
- Transparenzpflichten (Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten)
- DSGVO-Anforderungen bei KI-Nutzung
- Dokumentationspflichten
4. Praktische Anwendung
- Verantwortungsvoller Umgang mit KI-Tools im Arbeitsalltag
- Wann KI-Ergebnisse prüfen, wann vertrauen
- Meldepflichten bei Fehlfunktionen
- Menschliche Aufsicht sicherstellen
Was droht bei Nichteinhaltung?
Wichtig für die ehrliche Einordnung: Art. 4 ist im EU-Bußgeldkatalog des Art. 99 Abs. 4 nicht als eigener Bußgeldtatbestand gelistet. Verstöße gegen die KI-Kompetenz-Pflicht werden stattdessen über zwei Wege durchgesetzt (Quelle: EU-Kommission, AI-Literacy-FAQ):
- Öffentliche Durchsetzung: Die nationalen Marktaufsichtsbehörden können seit dem 2. August 2026 Verstöße gegen Art. 4 mit Sanktionen und Aufsichtsmaßnahmen belegen — auf Basis der nationalen Sanktionsregeln, die die Mitgliedstaaten nach Art. 99 Abs. 1 festlegen müssen. Die Durchsetzung folgt einem Verhältnismäßigkeitsansatz.
- Private Durchsetzung / Haftung: Kommt es zu einem Schaden, weil Personal ohne ausreichende Schulung mit einem KI-System gearbeitet hat, kann fehlende KI-Kompetenz nach nationalem Recht haftungsrelevant werden.
| Verstoss | Rahmen |
|---|---|
| Verbotene KI-Praktiken (Art. 5) | Bis EUR 35 Mio. oder 7% Umsatz (Art. 99 Abs. 3) |
| Verstöße gegen die in Art. 99 Abs. 4 gelisteten Pflichten (z.B. Betreiberpflichten für Hochrisiko-KI nach Art. 26, Transparenz nach Art. 50) | Bis EUR 15 Mio. oder 3% Umsatz |
| Falsche Angaben an Behörden | Bis EUR 7,5 Mio. oder 1% Umsatz (Art. 99 Abs. 5) |
| Nichteinhaltung von Art. 4 (KI-Kompetenz) | Sanktionen und Maßnahmen nach nationalem Recht (Art. 99 Abs. 1) + Haftungsrisiko im Schadensfall |
Für KMUs und Start-ups gelten proportionale Höchstbeträge — der jeweils niedrigere Betrag. Fehlende Schulungsnachweise wirken zudem in jedem Aufsichts- oder Haftungsverfahren als erschwerender Umstand.
Timeline
| Datum | Was passiert |
|---|---|
| 12.07.2024 | Im EU-Amtsblatt veröffentlicht |
| 01.08.2024 | EU AI Act in Kraft getreten |
| 02.02.2025 | Verbote (Art. 5) + KI-Kompetenz (Art. 4) GELTEN BEREITS |
| 02.08.2025 | Governance-Regeln gelten |
| 02.08.2026 | Marktaufsicht + Durchsetzung gestartet (inkl. Art. 4); die meisten übrigen Bestimmungen gelten |
| 02.12.2026 | Omnibus: maschinenlesbare Kennzeichnung KI-generierter Inhalte (Alt-Systeme) + Ende der Übergangsfrist für das Nudifier-Verbot |
| 02.12.2027 | Omnibus: Pflichten für eigenständige Hochrisiko-KI (Anhang III) — vorher 02.08.2026 |
| 02.08.2028 | Omnibus: Hochrisiko-KI in regulierten Produkten (Anhang I) — vorher 02.08.2027 |
Checkliste: KI-Kompetenz umsetzen
- 1. Inventar erstellen: Welche KI-Systeme setzt dein Unternehmen ein?
- 2. Betroffene identifizieren: Welche Mitarbeitenden arbeiten mit KI?
- 3. Schulungsbedarf ermitteln: Welches Kompetenzniveau ist nötig (abhängig von Rolle und Risikoklasse)?
- 4. Schulungen durchführen: Grundlagen, Risiken, rechtlicher Rahmen, praktische Anwendung
- 5. Dokumentation: Schulungsnachweise aufbewahren (wer, wann, was)
- 6. Regelmäßig wiederholen: KI entwickelt sich schnell — Schulungen jährlich aktualisieren
Schulungsnachweis führen
Der AI Act verlangt keine bestimmte Zertifizierung, aber du musst nachweisen können, dass du “nach besten Kräften” Maßnahmen ergriffen hast. Das bedeutet:
- Schulungsprotokolle mit Datum, Teilnehmer, Inhalt
- Regelmäßige Auffrischung (mindestens jährlich)
- Anpassung an den Kontext (HR-Abteilung braucht andere Schulung als IT)
- Nachweisbare Materialien (Unterlagen, Tests, Teilnahmebestätigung)
Österreich-spezifisch
- Zuständige Behörde: Stand 21.08.2026 ist in Österreichkeine nationale Marktüberwachungsbehörde nach dem AI Act kundgemacht. Im konsolidierten Bundesrecht (RIS) liegt dazu kein Gesetz vor: Die Titelsuche „künstliche Intelligenz“ liefert am 21.08.2026 keinen Treffer (Positivkontrolle „Datenschutzgesetz“ über dieselbe Suche: 144 Treffer). Der Entschließungsantrag 517/A(E) „KI-Behörde endlich benennen“ wurde im Wissenschaftsausschuss des Nationalrats zuletzt am 3. Juni 2026 vertagt. Die RTR (Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH) betreibt die KI-Servicestelle als Informations- und Anlaufstelle — das ist eine Service-, keine Aufsichtsfunktion. Geprüft an RIS und parlament.gv.at am 21.08.2026.
- Gewerberecht: KI-Schulungen fallen unter freies Gewerbe (Lebens- und Sozialberatung, Unternehmensberatung) — keine Gewerbeberechtigung nötig für allgemeine KI-Schulungen.
- WKO Förderungen: Digitalisierungsförderungen des BMAW können für KI-Schulungen genutzt werden.
Weiterführend
- • EU AI Act Überblick: EU AI Act: Was du wissen musst
- • Checkliste: EU AI Act Compliance Checkliste
- • Verbotene Praktiken: Art. 5 Verbote
- • DSGVO: DSGVO Grundlagen
Quellen
- EU AI Act Volltext (EUR-Lex, DE)
- Art. 4 AI Literacy (AI Act Explorer)
- WKO: Künstliche Intelligenz im Unternehmen
- EU-Kommission: AI Literacy — Questions and Answers
- Europäisches Parlament: Pressemitteilung zur Plenarabstimmung Digital Omnibus on AI (16.06.2026)
- Rat der EU: Vorläufige Einigung zum Digital Omnibus on AI (07.05.2026)
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